Anwalt für Vertragsrecht in Leipzig

Vertragsrecht betrifft jeden!

Haben Sie sich schon mal vor Augen geführt, wie viele Verträge Sie im Laufe Ihres Lebens eingehen? Egal, ob beim privaten Online-Shopping, einer Reisebuchung oder einem beruflichen Arbeitsvertrag – immer steht eine Vertragsvereinbarung dahinter. Viele werden nicht einmal schriftlich geschlossen, wie beispielsweise bei einem normalen Einkauf. Aber so einfach das klingt, wenn ein Problem über den Umfang eines Vertrages auftaucht, dann wird es schnell sehr kompliziert. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Vertragsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Leipzig zu geben. Lassen Sie sich beraten.

Das Vertragsrecht regelt Probleme, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages entstehen können. Gängige Vertragsarten sind Mietverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Franchisevereinbarungen und Arbeitsverträge. Das Problem: Viele Verträge lassen sich über den tatsächlichen Vertragsinhalt ganz unterschiedlich lesen und interpretieren. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig unterstützt Sie schon bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge, um im Vorfeld Konflikte zu vermeiden. Mein Ziel ist es, dass Sie bei dem Aufsetzen von Verträgen eindeutige und unmissverständliche Regelungen aufnehmen, um mögliche Streitpunkte auszuschließen. Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Leipzig reichen von der Gestaltung von standardmäßig verwendbaren Verträgen (zum Beispiel AGB) bis zu maßgeschneiderten, hochkomplexen Vertragswerken. Denn oft tauchen Probleme auf, da Verträge unklar, nicht umfassend oder in Teilbereichen gar nicht formuliert wurden. Als Anwalt meiner Kanzlei in Leipzig bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie und berate Sie gerne.

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Warum ein Anwalt für Vertragsrecht für Sie wichtig ist

Wussten Sie, dass bei wirtschaftlich wichtigen oder großen Verträgen die Kosten der anwaltlichen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung häufig deutlich geringer sind als ein eventuell später auftretender Rechtsstreit? Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Vertragsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Leipzig eine umfassende Beratung und Vertretung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten.

Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht aus Leipzig können wir gemeinsam die für Sie passgenauen Verträge ausarbeiten, die 100% Ihren Wünschen entsprechen, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Möchten Sie einen Vertrag gestalten? Möchten Sie einen Vertrag überprüfen lassen? Dann prüft meine Anwaltskanzlei in Leipzig das vorliegende Vertragswerk auf mögliche Fallstricke oder Komplikationen. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.

Aber auch im Streitfall ist meine Kanzlei für Vertragsrecht in Leipzig an Ihrer Seite: Ich bin Spezialist bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Schadensersatzansprüchen und bei der Abwehr von Forderungen. Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich, aber auch bei Auseinandersetzungen mit ihren Kunden, Lieferanten oder Vertriebspartnern vor Gericht. Gerne übernehme ich Einzelmandate, ich biete meinen Service aber auch als langfristiger Partner für Ihr Unternehmen an. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Vertragsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung vertragsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Leipzig kompetent in allen Bereichen des Vertragsrechts.

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Themen im Vertragsrecht

Arbeitsverträge

Die meisten Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit Arbeitsverträgen konfrontiert sein. Entweder als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. Für beide Seiten stellen sich eine ganze Reihe wichtiger Fragen, die ich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Leipzig gerne detailliert beantworte.

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Gemäß deutschem Recht bezeichnet ein Arbeitsvertrag einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern zur Schaffung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragsparteien werden als Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet.

Im Vertrag selbst werden eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer definiert. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Leipzig kann Sie dabei auf mögliche Fallstricke aufmerksam machen und Sie juristisch absichern.

Darlehensvertrag

Das sogenannte Darlehen ist gesetzlich in den §§ 488 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgeschrieben. Haben zwei Parteien einen Darlehensvertrag geschlossen, verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist dagegen nach einer im Vertrag bestimmten Frist verpflichtet, seine Schulden wieder zurückzuzahlen. Wussten Sie, dass man auch bei privaten Darlehen, einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zur Beratung hinzuziehen sollte?

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Damit von Anfang an für Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen klar geregelt sind und Missverständnisse vermieden werden, sollten Sie immer einen Anwalt für Vertragsrecht über die Verträge schauen lassen. So werden unschöne Konflikte vermieden. Aber auch wenn der Vertrag schon abgeschlossen wurde und Sie sich unsicher sind, ob er tatsächlich in seiner Form Gültigkeit hat, vertreten wir Sie in unserer Kanzlei für Vertragsrecht in Leipzig gerne!

Dienstverträge

Bei der Erstellung eines Dienstvertrages können viele rechtliche Hürden auftreten. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Leipzig gelingt es Ihnen, diese zu überwinden und auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.

Im deutschen Recht gilt ein Dienstleistungsvertrag als abgeschlossen, sobald eine der Vertragsparteien sich zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen verpflichtet und die andere Partei der Entrichtung der festgelegten Vergütung zugestimmt hat.

Dies schließt selbstständige sowie nichtselbstständige; abhängige, selbstbestimmte oder fremdbestimmte Leistungen ein.

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Charakteristisches Beispiel eines Dienstleistungsvertrags stellt der Arbeitsvertrag dar. Dieser unterscheidet sich im Vergleich zum freien Dienstleistungsvertrag allerdings dadurch, dass der Vertragsnehmer keine Verpflichtung über selbstständige Dienste eingeht.

Gängige Dienstleistungsverträge sind – neben dem Arbeitsvertrag – z. B. der Behandlungsvertrag, der Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt, Lehrverträge (speziell Fernunterricht) sowie der Telekommunikationsvertrag (z. B. Mobilfunkverträge). Demgegenüber ist der Architektenvertrag, abweichend von dem, was oft angenommen wird, kein Dienstleistungsvertrag, sondern ein Werkvertrag mit Dienstleistungsanteilen.

Bei diesem Vertragsdschungel ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Leipzig schlage ich Ihnen einen Weg durchs Dickicht und helfe, die für Ihre Situation ideale Vertragsform zu finden.

Erstellen und Prüfen von Verträgen

Verträge gehören zu unserem täglichen Leben. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie eine gute Qualität vorweisen können. Um diesen Anspruch zu garantieren, habe ich mich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht einer Kanzlei in Leipzig darauf spezialisiert, Ihre Verträge auf Unklarheiten und mögliche Schwachstellen zu untersuchen. Natürlich unterstütze ich Sie auch gerne bei der Erstellung des Vertrages, sodass Sie von Beginn an auf der rechtlich sicheren Seite stehen.

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Es ist wichtig zu wissen, dass Ihnen bei jedem Vertrag die Möglichkeit der rechtlichen Prüfung zusteht. Sie haben das Gefühl, dass Ihr Vertragspartner eine Zwangslage ausgenutzt hat? Zögern Sie bei einem solchen Verdacht nicht und setzen Sie sich so schnell wie möglich mit einem Anwalt für Vertragsrecht einer Kanzlei in Leipzig in Verbindung. Ihr Vertragspartner möchte den geschlossenen Vertrag für nichtig erklären oder anfechten, weil er der Überzeugung ist, dass eine bestimmte Klausel keine Gültigkeit besitzt? Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, zu überprüfen, ob diese Ansicht berechtigt ist. Denn nicht immer wird durch die Unwirksamkeit einer Klausel ebenfalls der gesamte Vertrag nichtig oder könnte angefochten werden.

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Handelsvertretervertrag

Ein Handelsvertretervertrag ist keine einfache Angelegenheit. Die Stellung des Handelsvertreters wird in den Paragrafen 84–92c des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gesetzlich festgelegt.

Dabei handelt es sich überwiegend um Schutzvorschriften zugunsten des Handelsvertreters, die ihn vor einem Missbrauch der für gewöhnlich wirtschaftlich überlegenen Position eines Unternehmers schützen sollen.

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Um die Einhaltung zu gewährleisten, ist bei der Erstellung die Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht oft der beste Schritt.

Es existieren eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, die bei der Erstellung eines Handelsvertretervertrages beachtet werden müssen. Unwirksam ist ein Vertrag, der einer gesetzlichen Regelung zuwiderläuft. Damit es dazu nicht kommt, wird Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Leipzig gerne bei der Überprüfung des Handelsvertretervertrages behilflich sein.

Angesichts der Fülle der sich stellenden Fragen sowie der überragende Tragweite für die Dauer eines Handelsvertretervertrages bedarf es zwingend einer weitreichenden Vertragsgestaltung. Als Anwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Leipzig bin ich für diese Aufgabe optimal vorbereitet.

Kaufvertrag

„Ich habe ein Produkt, du bezahlst einen Preis für den Erwerb“ – so einfach könnten Rechtsgeschäfte mittels Kaufverträgen sein. Oft sind sie das auch, doch manchmal geraten Sie in Situationen, die undurchsichtig erscheinen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Leipzig für Durchblick sorgen.

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Als Kaufvertrag gilt ein standardisierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts betreffend die Vereinbarung der Vertragsparteien hinsichtlich eines Kaufobjekts. Die rechtlichen Details werden mittels der §§ 433 bis 479 des BGB geregelt. Kaufobjekte können Gegenstände, Rechte, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte sein. Die Zahlung des Kaufpreises verhält sich dazu proportional.

Es existieren eine ganze Reihe an Sonderformen von Kaufverträgen. Beispielsweise Kreditkäufe, Barkäufe oder Kauf auf Probe. Jede Unterart birgt ihre eigenen Herausforderungen, die Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht gerne ausführlich erklärt.

Maklervertrag

Beim Maklervertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, mit dem sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichtet. Diese Provision wird dann gezahlt, wenn die Vermittlung eines Vertrages oder der Nachweis der Abschlussmöglichkeit eines Vertrages zustande kommt.

Oft kann es vorkommen, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Uneinigkeit über die Details des Maklervertrages besteht. Um dem vorzubeugen, sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Leipzig. Dieser wird Sie gern beraten.

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Der Maklervertrag gilt in Deutschland als eigenständiger Vertragstyp: Eine Handlungspflicht des Maklers besteht nicht. Sprich, er ist weder den Nachweis noch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses schuldig, auch nicht den Versuch dazu. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Vergütung ist jedoch der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder zur Vermittlungstätigkeit sowie der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Vermittlungstätigkeit und dem Vertragsabschluss.

Mietverträge

Kaum ein Thema des Vertragsrechts hat so unmittelbare Auswirkungen auf unsere Lebensqualität wie das der Mietverträge. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben ein Interesse an einer rechtlich sicheren Ausgestaltung. Genau dafür gibt es mich als spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht, der Ihnen dabei Hilfestellung gibt.

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Das deutsche Mietrecht ist in den Paragrafen 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Der Mietvertrag ist hierzulande ein schuldrechtlicher Vertrag über die vorübergehende entgeltliche Nutzungsüberlassung, mit dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes zu überlassen. Die Gegenleistung des Mieters besteht in der Zahlung des vereinbarten Mietzinses.

Als Mietobjekte kommen bewegliche und unbewegliche Gegenstände oder Teile von Gegenständen in Betracht, die gebrauchsfähig sind. Damit bei der Ausarbeitung von Mietverträgen keine Fehler entstehen, rate ich dringend zu einer Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Leipzig. Doch auch bei der Prüfung bestehender Mietverträge bin ich Ihr erster Ansprechpartner.

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Rücktritt

Manchmal ist es einfach sinnvoll, von einem Vertrag zurückzutreten. Aber wie und unter welcher Voraussetzung ist das für Sie möglich? Birgt ein Rücktritt Gefahren?

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Sie denken über den Rücktritt aus einem Vertrag nach? Grundsätzlich gilt immer: ein geschlossener Vertrag muss eingehalten werden. Trotzdem erlaubt der Gesetzgeber unter speziellen Voraussetzungen den Widerruf oder den Rücktritt von einem Vertrag. Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht berät Sie und hilft Ihnen einen rechtssicheren Widerruf zu formulieren.

Schadensersatz

Das Auto wurde in der Werkstatt verkratzt, Ihr Architekt hat sich bei der Planung vertan? Beide Fälle können Sie zu einem Berechtigten für Schadensersatz machen. Aber wie macht man diesen am besten geltend?

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Schadensersatzansprüche entstehen häufiger, als Sie denken. Denn sie können sowohl aufgrund materieller als auch immaterieller Schäden vorliegen. Bei den meisten Fällen mit Schadensersatz handelt es sich um Vermögens- oder Körper- und Gesundheitsschäden.

Sie möchten Schadensersatz einfordern? Oder wurden Sie auf Schadensersatz verklagt? In beiden Fällen ist unsere Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht in Leipzig ein starker Partner, wenn es um die Abwehr eines Anspruches oder das Einklagen eines Schadensersatzes geht. Wir beraten Sie gerne.

Schenkung

„Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen“ – wer kennt nicht dieses geflügelte Sprichwort aus Kindertagen?

Im Rechtsleben der Erwachsenen sieht die Sache aber manchmal nicht ganz so einfach aus. Glücklicherweise habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, jegliche Ungewissheiten auszuräumen.

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Als Schenkung gilt gemäß § 516 Abs. 1 BGB die Übertragung von Vermögenswerten zwischen lebenden Personen. Darunter fallen beispielsweise jegliche freigiebig gewährten Gaben unter Lebenden, die zur Bereicherung beitragen, aber auch die Bereicherung des Ehegatten im Zuge einer "Gütergemeinschaft".

Wenn der Beschenkte Gegenleistungen zu erbringen hat, wird die Schenkung dadurch vermindert, wenn die Gegenleistung bewertet werden kann. Im Falle von Schenkungen unter Lebenden erfolgt die Besteuerung zum Zeitpunkt der Schenkung.

Schenkungen fallen unter dieselben Steuersätze und Bewertungsregeln wie Erbschaften. Darüber hinaus werden fast immer die gleichen Steuersätze und Steuerbefreiungen angewandt.

Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht kläre ich Sie darüber auf, welche Fallstricke Ihnen bei einer Schenkung begegnen können.

Stellvertretung

Sie möchten sich von einer anderen Person vertreten lassen? Aber was ist zu beachten und gibt es Ausnahmen, in denen man sich niemals von jemandem anderen vertreten lassen kann? Fragen Sie unbedingt bei einem Anwalt für Vertragsrecht nach.

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Bei einer Stellvertretung kann eine Person für eine andere Person handeln. Dazu braucht die Person jedoch eine Vertretungsmacht. Dabei ist sowohl eine im Voraus erteilte Ermächtigung als auch eine im Nachhinein erteilte Genehmigung möglich. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, da nicht jedes Rechtsgeschäft durch eine Stellvertretung möglich ist. Ein Beispiel: das Testament.

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Vertragsabschluss

Wussten Sie, dass es im täglichen Leben andauernd zu Vertragsabschlüssen kommt? So ganz nebenbei? Ein rechtswirksamer Vertrag ist schnell geschlossen, ob durch eine übereilte Unterschrift oder durch einen unüberlegten Klick im Internet. Aber nicht jeder Vertragsabschluss stellt sich als optimal für uns raus. Also was tun?

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Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Bestellformulars und das Abschicken der Bestellung. Aber oft tauchen versteckte Kosten, undurchsichtige Laufzeiten oder Mängel auf. Lassen Sie sich von unseren Experten für Vertragsrecht umfassend beraten – auch wenn es um das Verfassen eigener Verträge oder wasserdichter AGBs geht. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Leipzig beraten Sie gerne.

Wussten Sie, dass es im täglichen Leben andauernd zu Vertragsabschlüssen kommt? So ganz nebenbei? Ein rechtswirksamer Vertrag ist schnell geschlossen, ob durch eine übereilte Unterschrift oder durch einen unüberlegten Klick im Internet. Aber nicht jeder Vertragsabschluss stellt sich als optimal für uns raus. Also was tun?

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Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Bestellformulars und das Abschicken der Bestellung. Aber oft tauchen versteckte Kosten, undurchsichtige Laufzeiten oder Mängel auf. Lassen Sie sich von unseren Experten für Vertragsrecht umfassend beraten – auch wenn es um das Verfassen eigener Verträge oder wasserdichter AGBs geht. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Leipzig beraten Sie gerne.

Vertragsfreiheit

Im deutschen Zivilrecht ist die Vertragsfreiheit eine wichtige Ausgestaltung der geschützten Privatautonomie. Es bedeutet, das Recht eines Unternehmens selbstständig entscheiden zu können, ob und mit wem ein Vertrag unter welchen Bedingungen abgeschlossen wird.

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Die Vertragsfreiheit gestattet jedem, mit anderen Verträge abzuschließen, die hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Vertragspartners frei bestimmt werden können. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und Wertungen wie z.B. gegen die guten Sitten verstoßen. Bestimmte Personengruppen werden geschützt. So frei Sie Ihre Verträge nach dem deutschen Recht auch gestalten können – es gibt ein paar Einschränkungen! Die Anwälte für Vertragsrecht aus unserer Kanzlei in Leipzig helfen Ihnen sehr gerne bei einer rechtssicheren und doch individuellen Vertragsgestaltung.

Vertragsverletzung

Jeder schließt Verträge: täglich und mehrfach. Probleme tauchen immer dann auf, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung begeht. Dies ist der Fall, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder auch, wenn sie nicht bezahlt wird. Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Vertrag dadurch komplett hinfällig? Kann der Gläubiger weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen? Oder kann er Schadensersatz fordern?

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Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung in Ihrem Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Leipzig, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Vielleicht kann eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag erreicht werden – manchmal sogar zusätzlich Schadensersatz. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten! Denn als Faustregel gilt: Je bedeutsamer der Vertrag, desto wichtiger ist eine qualifizierte Einschätzung der juristischen Position.

Jeder schließt Verträge: täglich und mehrfach. Probleme tauchen immer dann auf, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung begeht. Dies ist der Fall, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder auch, wenn sie nicht bezahlt wird. Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Vertrag dadurch komplett hinfällig? Kann der Gläubiger weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen? Oder kann er Schadensersatz fordern?

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Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung in Ihrem Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Leipzig, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Vielleicht kann eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag erreicht werden – manchmal sogar zusätzlich Schadensersatz. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten! Denn als Faustregel gilt: Je bedeutsamer der Vertrag, desto wichtiger ist eine qualifizierte Einschätzung der juristischen Position.

Werklohnanspruch

Welcher Unternehmer kennt es nicht: Die vertraglich vereinbarte Werkleistung ist vertragsgerecht erbracht und doch zahlt der Auftraggeber nicht. Die gestellten Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnungen werden ignoriert, Mahnungen bleiben ohne Folgen, die Abnahme wird mit irrelevanten Argumenten verweigert.

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Der unberechtigte Einbehalt vom Werklohn hat sich zu einer Unsitte entwickelt. Unsere Anwälte für Vertragsrecht beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen schnell und kompetent an das Geld aus Ihrem Werkvertrag zu gelangen. Häufig lassen sich Auftraggeber schon durch den Druck einer anwaltlichen Mahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eines Besseren belehren und zur Zahlung bewegen.

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Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Partei zur Herstellung eines Werks, die andere verpflichtet sich zur Zahlung des Werklohns. Dabei kann es sich zum Beispiel um handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen oder Reparaturarbeiten handeln. Im Unterschied zum Kaufvertrag handelt es sich immer dann um einen Werkvertrag, wenn keine Rechte an einer Sache übergeben werden, sondern am Ende ein geschaffenes „Werk“ an den Auftraggeber übergeht.

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Sie benötigen einen rechtssicheren Werkvertrag oder haben Probleme mit der Gegenpartei?

Unser Anwalt für Vertragsrecht aus Leipzig steht Ihnen bei der genauen Bestimmung der Aufgabenstellung, der Definition des Fertigstellungstermins, den Gewährleistungen, bei Lieferungsverzug, bei Haftungsvereinbarungen und -ausschlüssen, der Vertragskündigung, bei Zahlungsvereinbarungen und bei der Klärung der Nutzungsrechte zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch Heute einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig für Ihre individuelle Beratung.

Widerruf

Verträge sollten gewahrt werden, so lautet der Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Verbraucher erhalten jedoch in einigen Fällen die Gelegenheit, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. Die dafür grundlegende Norm findet sich im § 355 des BGB. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Leipzig kann hier im Zweifelsfall weiterhelfen.

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Wer zum Beispiel den Vertrag per Telefon, Internet oder an der Haustür unterzeichnet hat, kann ihn in der Regel widerrufen. Dabei müssen Sie nicht rechtfertigen, warum Sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, dem Vertragspartner mitzuteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies sollte möglichst schriftlich erfolgen.

Nicht immer ist die Sachlage eindeutig. Für diese Situationen steht Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Leipzig tatkräftig zur Seite.

Gerade bei im Ladengeschäft geschlossenen Verträgen kann das Vertragsrecht etwas undurchsichtig werden. Denn ein grundsätzliches, gesetzliches Widerrufsrecht existiert hier nicht und in vielen Fällen sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Etwas anders sieht es hingegen bei Verträgen über Finanzierungen aus, die im Ladengeschäft unterzeichnet werden, beispielsweise der ratenfinanzierte Kauf eines Handys. Hier tritt das Widerrufsrecht in Kraft.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Vertrag widerrufen dürfen? Für die Beantwortung dieser und anderer Fragen rund ums Thema Vertragsrecht, stehe ich Ihnen mit als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Leipzig gern zur Verfügung.

Anja Seipelt, Rechtsanwalt in Leipzig
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