Anwalt für Strafrecht in Leipzig

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Verfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken und hohe Strafen für Sie birgt. Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Leipzig ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Sie haben Angst vor hohen Strafen? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Leipzig zu geben. Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich unseren kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Abschnitten eines Straf- und Ermittlungsverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie uns auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht.

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Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig sofort an!

Ihr Strafverteidiger in Leipzig rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt aus unserer Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Leipzig an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihre Rechtsanwälte kümmern wir uns von nun an um alles: Wir klären Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und tragen alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig eine umfassende Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten während des Ermittlungsverfahrens.

Unsere Aufgabe als Rechtsanwälte für Strafrecht in Leipzig ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig unterstützt unsere Mandanten:

  • Wir nehmen sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Unser Anwalt für Strafrecht beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Wir sichten die Ermittlungsergebnisse und werten die Beweismittel aus
  • Unser Rechtsanwälte verfassen bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Wir lenken die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Vertrauen Sie uns und unserer Arbeit als Anwälte für Strafrecht in Leipzig. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Strafrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung strafrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Leipzig kompetent in allen Bereichen des Strafrechts.

Zusätzlich stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Leipzig mit unserer Expertise in dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht beratend zur Seite.

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Themen im Strafrecht

Bankrott

Wer ein Unternehmen führt, ist vielen Risiken ausgesetzt. Nicht immer laufen die Geschäfte nach Plan und Ihr Unternehmen verliert immer mehr Geld und Ressourcen. Die unvermeidliche Zahlungsunfähigkeit droht. Doch als selbstständiger Unternehmer haften Sie bei einigen Gesellschaftsformen mit Ihrem Privatvermögen. Es scheint eine kluge Idee zu sein, einen Teil Ihres Vermögens nicht offenzulegen oder gezielt zu verheimlichen. Doch an dieser Stelle kann es vorkommen, dass Sie eher früher als später mit dem Vorwurf eines strafbaren Bankrotts konfrontiert werden. Bei diesem Vorwurf ist es ratsam, sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht unserer Kanzlei in Leipzig zu wenden.

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Für viele Unternehmer ist nicht sofort ersichtlich, ab welchem Zeitpunkt die Grenze zum strafbaren Bankrott überschritten ist. Wir können Ihnen dabei helfen, diesen unangenehmen Vorwurf schon im Vorfeld zu vermeiden. Wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten steckt, ist die Verlockung groß, Ihr Privatvermögen so gut wie möglich gegen jegliche Verluste abzusichern. Doch was unter normalen Umständen kein Problem wäre, kann beispielsweise bei einer Personengesellschaft bei einer Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens schnell zur Straftat werden, die mit einer Geldbuße oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht haben sich darauf spezialisiert, Sie vor diesen Konsequenzen zu bewahren. Nehmen Sie den Vorwurf eines strafbaren Bankrotts nie auf die leichte Schulter!

Bestechung

Was gilt als erlaubter Freundschaftsdienst und wann ist die Grenze zur Bestechung überschritten? Als juristischer Laie wird es Ihnen oft kaum möglich sein, die genauen gesetzlichen Regelungen zu durchschauen und sich zuverlässig im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Insbesondere bei Geschäften mit Immobilien oder Vermögenswerten kann es passieren, dass Sie unbewusst eine illegale Vorteilsnahme gewähren oder in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist es ein sinnvoller Schritt, sich im Vorfeld mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht über die geplante Unternehmung oder Transaktion zu unterhalten. Insbesondere dann, wenn Sie selbst mit einer gewissen Unsicherheit ringen, ist die Beratung durch unsere Rechtsexperten ein elementarer Bestandteil für den rechtssicheren Abschluss Ihrer Wirtschaftstätigkeit.

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Es kann allerdings vorkommen, dass Sie sich plötzlich einem Korruptionsvorwurf gegenübersehen und gegen Sie wegen Bestechung ermittelt wird. In einem solchen Fall raten wir Ihnen dringend, mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht Kontakt aufzunehmen und sich über Ihre juristischen Optionen beraten zu lassen. Die strafrechtlichen Details des Bestechlichkeits- bzw. Bestechungsvorwurfes regelt der § 299 des Strafgesetzbuches. Sobald Sie demnach im Geschäftsbetrieb unlautere Vorteile gewähren oder in Anspruch nehmen, ist schnell der Straftatbestand erfüllt. Diese Grenzen sind oftmals fließend und nicht leicht erkennbar. Unsere Rechtsanwälte verteidigen Sie gegen Vorwürfe und arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verhandlungsstrategie aus.

Betäubungsmittelstrafrecht

Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen!

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Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, das ein Teil des Rechtsgebiets Strafrecht ist. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand.

Verübt man eine Straftat unter Drogeneinfluss, wie beispielsweise eine Verkehrsgefährdung, dann sollten Sie sich ebenfalls einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei für Strafrecht in Leipzig besorgen.

Betrugsdelikte

Wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensverschiebung eines Anderen kommt, so spricht man in der Rechtsprechung von Betrug. Das geht recht schnell, denn vielen ist nicht klar, dass es sich auch schon bei kleinen Delikten um Betrug handeln kann.

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Schon eine falsche Angabe auf einem Formular und man ist ein Betrüger: Geht man vom genauen Wortsinn des StGB aus, so begeht derjenige Betrug, der fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst, um einen eigenen oder fremden Vermögensvorteil herbeizuführen. Das kann schon bei der falschen Angabe im Bafög-Formular der Fall sein, um höhere Bezuschussung zu bekommen.

Bei einem Betrug ist entscheidend, ob der Betrüger arglistig vorgegangen ist. Sprechen Sie unseren Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig an, wenn Ihnen Sozialleistungsbetrug, Versicherungsbetrug oder andere Täuschungshandlungen vorgeworfen werden. Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Leipzig für einen telefonischen Erstkontakt an.

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Erpressung

Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei einem Anwalt für Strafrecht in Leipzig!

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen, wurden angeklagt oder haben einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin erhalten? Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe holen. Die kompetenten Anwälte unserer Rechtanwaltskanzlei in Leipzig werden Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

Insolvenzverschleppung

Der Markt ist unberechenbar. Für die einen bringt er ungeahnte Reichtümer und Erfolg, für andere den wirtschaftlichen Ruin. Naturgemäß möchte niemand in die letzte Kategorie fallen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dadurch ein Insolvenzgrund vorliegt. Wenn Sie sich in einer solchen Lage wiederfinden, dann ist schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung. Andernfalls kann es passieren, dass Sie sich kurz darauf einem Vorwurf der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Insolvenzordnung gegenübersehen. Damit es nicht dazu kommt, ist ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte für Strafrecht sinnvoll, um sorgfältig die nächsten Schritte zu planen.

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Was viele Unternehmer nicht wissen: Auch wenn Sie sich überschuldet haben, kann dies ein ausreichender Grund sein, dass Sie gezwungen sind, Insolvenz anzumelden. Allerdings ist die Lage für viele Unternehmer oft undurchsichtig und emotional belastend. Die meisten kennen die genauen gesetzlichen Regelungen nicht im Detail und ab exakt welchem Zeitpunkt unbedingt ein Insolvenzertrag gestellt werden muss, ist für kaum einen Unternehmer sofort ersichtlich. Als Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht sind wir darauf spezialisiert, uns mit genau diesen Detailfragen bestens auszukennen. Wir beraten Sie ausführlich bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten und erklären Ihnen, unter welchen Umständen der Antrag auf Insolvenz nötig ist. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dann bei, wenn Sie sich bereits mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung konfrontiert sehen. Da ein solcher Tatbestand eine Verurteilung über eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann, geben wir unser Bestes, um Sie vor diesen Konsequenzen zu bewahren.

Jugendstrafrecht

Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

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Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen. Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Leipzig haben langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei und wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Kapitalanlage- u. Prospektbetrug

Bei einer Anlageberatung lassen sich Erfolge unmöglich zuverlässig vorhersagen. Trotzdem lassen sich oft gute Erträge durch geschickte Kapitalanlagen erwirtschaften. Voraussetzung dafür ist eine gute Anlageberatung. Als Anlageberater befinden Sie sich in der Position, Ihren Klienten diese Beratung nach bestem Wissen und Gewissen anzubieten. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass trotz umfangreicher Beratung Anleger Geld verlieren. Dann kommt es häufig zum Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs.

In dieser Situation ist die juristische Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte für Strafrecht von unschätzbarem Wert, um Konsequenzen wie hohe Geldstrafen oder Freiheitsentzug zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir zusammen eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

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Körperverletzung

Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in Leipzig für Strafrecht kontaktieren. Denn die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr? Treten Sie dem Vorwurf der Körperverletzung nie allein gegenüber, weshalb Sie sich in solchen Fällen an einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht einer Kanzlei in Leipzig wenden sollten.

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Bei Körperverletzungsdelikten heißt es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort eingreifen. Da teilweise sehr hohe Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung aufgerufen werden, kommt es auf einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an, der die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten genau kennt und beherrscht. Denn oft ist die Sachlage nicht eindeutig, da man auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um Notwehr oder Nothilfe handelt. Unsere Rechtsanwälte in Leipzig helfen Ihnen sofort und prüfen genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände.

Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug ist bei Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar einer kompletten Schuldunfähigkeit vorgesehen. Da es sich hierbei um einen sehr komplexen strafrechtlichen Prozess handelt, sind unsere Anwälte selbstverständlich nach der Anordnung des Maßregelvollzugs weiterhin für Sie da. Nur mit einem psychiatrischen Gutachten kann die Empfehlung für einen Maßregelvollzug erstellt werden. Allerdings sind diese Gutachten oft fehleranfällig, weshalb eine Prüfung durch unsere Anwälte unbedingt notwendig ist. Hinzu kommt, dass der Maßregelvollzug zeitlich unbegrenzt ist. Daher ist es umso wichtiger, eine umfassende Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Strafrecht zu erhalten, damit Ihre Situation nicht noch schwieriger als ohnehin schon wird.

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Notwehr

Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle.

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Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Nothilfe ist die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Mord, Totschlag oder Körperverletzung über einen Freispruch oder eine Verurteilung. Es geht um Alles oder Nichts: Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig beraten um eine Verurteilung abzuwenden!

Pflichtverteidiger

Wenn Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen, dann kann der Fall eintreten, dass das Gesetz vorsieht, Ihnen einen Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen. Der Grund dafür ist schnell gefunden: Niemand soll in einem Strafverfahren, wenn eine Verurteilung von mindestens einem Jahr droht, allein für das eigene Schicksal verantwortlich sein und die Möglichkeit für einen fairen Prozess haben. Insbesondere dann, wenn es Ihnen Ihre wirtschaftliche oder persönliche Situation nicht erlaubt, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, wird vom zuständigen Gericht die Order erteilt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zuzuweisen. Als ausgebildete Rechtsanwälte haben wir umfassende Erfahrungen in der Arbeit als Pflichtverteidiger und werden selbstverständlich auch Ihren Fall mit Nachdruck vertreten.

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Die gesetzliche Grundlage zur Ernennung eines Pflichtverteidigers wird mittels § 141 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Ob überhaupt eine Notwendigkeit für einen Pflichtverteidiger besteht, lässt sich hingegen durch § 140 StPO herausfinden. Insbesondere in schweren Fällen wie einer Körperverletzung oder Sexualstraftat ist ein Pflichtverteidiger unabdingbar. Ebenso in Fällen, die ein Berufsverbot nach sich ziehen können und wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Die Gründe für die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers können vielfältig sein, unsere Arbeit ist aber sehr geradlinig. Wir übernehmen Ihr Mandat und setzen alles daran, Ihnen eine faire Verhandlung zu ermöglichen sowie das zu erwartende Strafmaß weitestgehend zu reduzieren. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir erfolgversprechende Prozessstrategien und weisen auch auf potenzielle Problemfelder hin. Als Pflichtverteidiger stehen wir unseren Mandanten nach besten Kräften bei und arbeiten vehement auf ein akzeptables Prozessergebnis hin.

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Pflichtverteidigung

Wer in Konflikt mit dem Strafrecht gerät, bedarf oft juristischen Beistands eines Rechtsanwalts. Doch nicht jeder Straffällige verfügt im Vorfeld über einen selbst gewählten Anwalt. Für Fälle, in denen dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) vorgeworfen wird, existieren Pflichtverteidiger. Auch die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Leipzig übernehmen häufig die Rolle der gerichtlich beauftragten Pflichtverteidiger.

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Sollte ein Straftäter einem Gerichtsverfahren gegenüberstehen, bei dem der Gesetzgeber die Gefahr sieht, dass der Täter nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Dieser Fall tritt insbesondere dann ein, wenn zuvor kein vom Täter gewählter Anwalt zur Verteidigung bestimmt wurde. Sobald der in § 140 StPO geregelte Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, muss dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

Raub

Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!

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Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn ein Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln, also Drohungen oder Gewalt, begangen wird. Raub wird „nicht unter einem Jahr“ geahndet und macht ihn zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet für Sie: Rufen Sie sofort Ihren Anwalt für Strafrecht in unserer Kanzlei in Leipzig an!

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. Zum Sexualstrafrecht zählen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Aber auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Es ist eine sensible Problemstellung, bei dem Betroffene ihre Rechte unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.

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Mandanten werden bei Vorwürfen doppelt unter Druck gesetzt: durch das Strafrecht, aber auch durch die Gesellschaft. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 kommt es vermehrt zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin für Strafrecht in Leipzig setzt sich für Ihre Rechte ein und stellt sich schützend vor Sie.

Sportwettbetrug

Das Wettgeschäft ist ein populärer Geschäftszweig, der sich die Risikoneigung vieler Menschen zunutze macht. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist jedoch, dass die abgeschlossenen Wetten frei von jeder Form der Manipulation sind. Sportwetten bilden dabei keine Ausnahme. Doch oft ist die Verlockung groß, das eigene Glück ein wenig zu den eigenen Gunsten zu beeinflussen. Eine kurze Absprache mit einem beteiligten Spieler hier, ein vertrauliches Treffen mit einem Schiedsrichter da – und schon ist der Ausgang eines sportlichen Wettkampfs nicht mehr so stark von den Fähigkeiten der teilnehmenden Spieler abhängig. Eine Aussicht, die immer wieder Menschen dazu verleitet, einen gezielten Sportwettbetrug zu begehen, um davon zu profitieren. Dass ein derartiges Vorgehen nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird, liegt dabei auf der Hand.

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Wenn Sie sich von der Aussicht auf schnelles Geld hinreißen haben lassen, kann es passieren, dass Ihnen der Vorwurf des Sportwettbetrugs schneller ins Haus steht, als Ihnen lieb ist. Wenn es dazu kommt, ist schnelles Handeln unerlässlich. Die Rechtsanwälte für Strafrecht unserer Kanzlei in Leipzig stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie vor den schlimmsten Auswirkungen des Strafrechts zu bewahren. Es ist von elementarer Bedeutung, Ihre Verteidigung dafür ausgebildeten Rechtsanwälten zu überlassen, wenn Sie so glimpflich wie möglich aus der Angelegenheit herauskommen möchten. In Ihrem Auftrag beantragen wir Akteneinsicht und prüfen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau. Mögliche Verfahrensfehler fallen unseren Rechtsexperten schneller auf, als den Strafverfolgungsbehörden lieb ist. Zusammen mit Ihnen ergründen wir die besten Optionen, um das Strafmaß so gering wie möglich zu halten oder gar einen Freispruch zu erwirken.

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Steuerstrafrecht

Die Steuerfahndung steht bei Ihnen vor der Tür? Dann ist das oft der Beginn einer Strafverfolgung. Seien Sie schnell und melden Sie sich bei unserer Anwaltskanzlei in Leipzig. Denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen nicht alles! Nun muss schnell gehandelt werden!

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Wer Steuern nicht zahlt, begeht eine Straftat. Im Steuerstrafrecht geht es letztlich um die Frage, ob und wie der Staat säumige Steuerzahler bestraft. In Frage kommen dabei Geldstrafen oder Haftstrafen. Durch eine aktive Kontaktaufnahme durch Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht zu den Strafverfolgungsbehörden, können in vielen Fällen das eingeleitete Strafverfahren abgekürzt und eine öffentliche Verhandlung vermieden werden. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist es wichtig, dass der Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch über Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich durch unseren Anwalt für Strafrecht beraten.

Strafbefehl

Auf die Vorladung als Beschuldigter erfolgt oft ein Strafbefehl. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie dringendst die Beratung eines Anwalts aufsuchen. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch dagegen ein, gilt der Strafbefehl als gültig. Dadurch kann nun ein rechtsgültiges Urteil samt Strafe gegen Sie vollstreckt werden. Das gilt es mit allen Kräften zu vermeiden. Sie sollten daher keine Zeit verlieren und umgehend mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Leipzig Kontakt aufnehmen. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit des gegen Sie erlassenen Strafbefehls und legen Widerspruch ein.

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Das Ausstellen eines Strafbefehls stellt den Abschluss der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft dar. Sollten Sie für schuldig befunden worden sein, wird vor Gericht ein Strafbefehl beantragt. Dies geschieht allerdings nur, wenn die mögliche Höchststrafe ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Damit es nicht dazu kommt, müssen Sie Einspruch erheben und dadurch eine Verhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ermöglichen. Kontaktieren Sie unverzüglich unsere Rechtsanwälte nach Erhalt des Strafbefehls, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte zu Ihrer strafrechtlichen Verteidigung einzuleiten. Wir sind darauf spezialisiert, Verhandlungen gegen Strafbefehle zu führen und unsere Mandanten vor schwerwiegenderen Konsequenzen zu schützen. Gerne beraten wir Sie noch heute zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und arbeiten gemeinsam eine sinnvolle Verfahrensstrategie aus.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Selbst dann, wenn es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung und einer Strafvollstreckung kommt, ist damit die Arbeit unserer Anwälte für Strafrecht noch lange nicht vorbei. Als Anwälte für Strafrecht verfügen wir über eine Reihe von rechtlichen Mitteln, die es Ihnen ermöglichen, nicht unverzüglich den Strafvollzug antreten zu müssen. Im Strafrecht wird dieser Vorgang als Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StGB bezeichnet. Selbstverständlich existieren für eine Bewilligung eines solchen Antrages eine ganze Reihe an spezifischen Voraussetzungen. Ob ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, prüfen unsere Anwälte für Strafrecht.

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Strafvollzug

Wer rechtskräftig zu einer Haftstrafe mit Freiheitsentzug verurteilt wird, den erwartet kurz danach der Antritt des Strafvollzugs. Wer denkt, damit ist die Arbeit unserer Anwälte für Strafrecht abgeschlossen, irrt. Wir kümmern uns darum, den Haftaufenthalt so kurz und angenehm wie möglich zu machen. Eine Inhaftierung im Strafvollzug stellt für Sie und Ihre Angehörigen eine Zeit voller Belastungen dar. Eine Vollzugslockerung kann beispielsweise eine Unterbringung im offenen Vollzug sein. Dafür stehen unseren Rechtsanwälten für Strafrecht eine ganze Reihe an juristischen Mitteln zur Verfügung. Sprechen Sie auf jeden Fall mit uns, damit wir die Bedingungen des Strafvollzugs zu Ihren Gunsten ändern können.

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Tötungsdelikte

Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.

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In diesem Fall ist es unabdingbar sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus unserer Anwaltskanzlei in Leipzig zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie allein zu meistern ist.

Zu den Tötungsdelikten zählen neben dem Mord:

  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB
  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
  • Erpresserische Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge nach § 239a Abs. 3 StGB

Vertrauen Sie Ihrem Strafverteidiger aus unserer Kanzlei in Leipzig und seiner Expertise im Strafprozess!

Umweltstrafrecht

Der Umweltschutz gewann im Laufe der letzten Jahre immer mehr zivilgesellschaftliche, aber auch juristische Bedeutung. Mittlerweile stehen Gewässer, Böden und die Luft als sogenannte Umweltmedien unter besonderem strafrechtlichem Schutz. Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen, die der chemieverarbeitenden Industrie zugeordnet werden, sind von den Auswirkungen des Umweltstrafrechts betroffen.

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Als Rechtsanwälte für Strafrecht sind wir auch im Umgang mit den komplexen Rechtsfragen rund um den Naturschutz versiert. Sie werden aufgrund einer mutmaßlichen Verunreinigung eines Gewässers angeklagt? Wir prüfen, ob diese Anschuldigungen berechtigt sind und setzen uns gegen unrechtmäßige Behauptungen in Ihrem Auftrag zur Wehr.

Doch auch im umgekehrten Fall stehen wir tatkräftig an Ihrer Seite. Sie sind Leidtragender einer Verunreinigung durch eine Chemiefabrik? Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher wirkungsstark durchsetzen.

Untersuchungshaft

Wer in Untersuchungshaft gerät, der steht immer unter dringendem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann eine solche Maßnahme zur starken Belastung für den Beschuldigten und seine Angehörigen werden. Oft sind schwere wirtschaftliche und psychische Konsequenzen die Folge. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Beginn an professionelle juristische Unterstützung an Ihrer Seite haben. Ein Anwalt für Strafrecht ist dafür der beste Ansprechpartner.

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Wir überprüfen so schnell wie möglich, ob die erforderlichen Vorrausetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt gegeben sind. Oft ergeht ein solcher Haftbefehl nämlich zu Unrecht. Sollten zum Beispiel begründete Zweifel an der Schuld des potenziellen Täters bestehen oder eine mögliche Zeugenaussage Widersprüche aufwerfen, so können dies Gründe für die Beendigung der Untersuchungshaft sein. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen dabei zu helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen und Sie zu allen möglichen Optionen umfassend zu beraten.

Urkundendelikt

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis „korrigiert“? Dann ist das schon Urkundenfälschung! Es geht ganz schnell und Sie werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt.

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Vom Zeugnis, Testament, TÜV-Plaketten, Kfz-Kennzeichen bis zum Führerschein – die Möglichkeiten einer Urkundenfälschung sind vielfältig. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weisen begangen werden: Dazu gehört das Herstellen einer falschen Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Nehmen Sie die Anklage nie auf die leichte Schulter und suchen Sie sich schnellstmöglich einen Strafverteidiger aus unserer Kanzlei in Leipzig für dieses Rechtsgebiet.

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Verkehrsstrafrecht

Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!

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Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Alle Delikte, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben:

  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise unserer Rechtsanwälte für Strafrecht aus Leipzig und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.

Vermögensabschöpfung

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, werden Sie schnell auch mit dem Prozess der Vermögensabschöpfung konfrontiert. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Regelung der Strafprozessordnung, die dafür sorgen soll, dass Ihnen sämtliches Vermögen abgenommen wird, das entweder für die Durchführung einer Straftat genutzt oder infolge einer solchen illegal erworben wurde. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass sich Verbrechen im tatsächlichen Wortsinn nicht „lohnt“. Bei der Durchführung der Vermögensabschöpfung sind Fehler allerdings nicht ausgeschlossen.

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Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Vermögensabschöpfungen und bewahren Sie vor unverhältnismäßigen Übergriffen. Insbesondere dann, wenn die staatlichen Organe derart weitreichende Eingriffe in Ihr Vermögen vornehmen, dass unter Umständen eine Härtefallregelung gemäß § 73 c StGB greift, ist die Unterstützung durch einen unserer Rechtsanwälte unabdingbar. Wir prüfen mit Nachdruck den Umfang und die Rechtmäßigkeit der angedachten Vermögensabschöpfung und setzen uns mit allen Kräften dafür ein, Ihr Vermögen so gut wie möglich zu schützen. Zögern Sie nicht, einen Beratungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte für Strafrecht zu vereinbaren, um zusätzliche Informationen über Ihre juristischen Möglichkeiten zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir an sinnvollen Prozessstrategien, die Sie am Ende nicht völlig mittellos zurücklassen.

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.

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„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Oft sind sie nicht eindeutig nachweisbar, was unser Rechtsanwalt für Vermögensdelikte gründlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden darlegen wird. Als erfahrene Anwälte für Strafrecht in Leipzig kennen wir uns bei den äußerst komplexen Verfahren, wegen Straftaten gegen das Vermögen, mit allen relevanten Details aus, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben. Kontaktieren Sie noch Heute unsere Kanzlei für einen Termin.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten

Wer andere Menschen im eigenen Unternehmen als Arbeitnehmer anstellt, muss eine ganze Reihe wichtiger gesetzlicher Vorgaben beachten. Darunter fällt auch die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen. Sobald Sie Angestellte haben, sind Sie zur Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Dieser Verpflichtung sollten Sie auch tunlichst nachkommen. Andernfalls droht Ihnen eher früher als später ein Vorwurf wegen des Verdachts auf Vorenthaltung oder Veruntreuen des Arbeitsentgelts gemäß § 266a des Strafgesetzbuches. Ein solcher Vorwurf ist eine ernste Sache, die Sie nicht leichtfertig abwinken sollten. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bis zu fünf oder in Ausnahmefällen gar zehn Jahre Freiheitsentzug. Ein Risiko, das Sie unter keinen Umständen eingehen sollten.

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Damit es nicht dazu kommt, ist die Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte für Strafrecht Ihre beste Option. Wir kennen uns mit den Tücken der Sozialversicherung aus und wissen, dass nicht jeder Vorwurf automatisch gerechtfertigt ist. Nicht immer muss hinter einer falschen oder fehlenden Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags eine böswillige Absicht stehen. Fehler geschehen in jedem System, an dem Menschen beteiligt sind und wir setzen uns dafür ein, dass Sie nicht der Leidtragende sind. Sollte der gegen Sie erhobene Vorwurf dennoch auf sehr standhaften Füßen stehen, garantieren wir Ihnen natürlich auch weiterhin unsere kompetente Unterstützung. In diesen Momenten dreht sich alles um Schadensbegrenzung und die Vermeidung drastischer strafrechtlicher Konsequenzen. Gemeinsam überlegen wir uns sinnvolle Strategien zur Verteidigung und erklären Ihnen die zur Verfügung stehenden juristischen Optionen.

Vorladung

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten und sollen vernommen werden? Hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen! Sind Sie nur als unbeteiligter Zeuge geladen, spricht in der Regel wenig dagegen, der Vorladung nicht nachzukommen. Solange nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft gefordert, liegt das Erscheinen aber in Ihrem Ermessen.

Sind Sie hingegen als Beschuldigter geladen, ist in den meisten Fällen davon abzuraten, der Vorladung nachzukommen. Idealerweise sollten Sie vorab immer mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen und sich zu Ihren Optionen beraten lassen.

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Als Beschuldigter haben Sie nach wie vor wichtige Rechte, von denen Sie Gebrauch machen sollten. Dazu gehört auch das Recht, die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie es! Ohne Vorwissen und anwaltliche Beratung bei einer Vernehmung zu erscheinen, kann sich nachhaltig zu Ihren Ungunsten auswirken. Sprechen Sie besser vorab mit den Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Leipzig und beratschlagen Sie gemeinsam mit uns die nächsten Schritte. Wir beantragen Akteneinsicht und bringen den konkreten Ermittlungsstand in Erfahrung. Nur mit einer soliden Informationsbasis lässt sich eine gute Verteidigung aufbauen. Darin haben wir jahrelange Erfahrung. Wir bearbeiten Ihren Fall mit der dafür notwendigen Kompetenz.

Vorteilsnahme

Nicht nur der Wirtschaftsverkehr zwischen Privatleuten unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Wirtschaftsstrafrechts. Auch Träger öffentlicher Ämter können sich dem Vorwurf einer illegalen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenübersehen. Wenn Sie ein öffentliches Amt bekleiden, werden Sie häufig auch mit Privatunternehmern über mögliche Projekte verhandeln. Dabei kann es vorkommen, dass nicht sofort ersichtlich ist, an welcher Stelle die Grenze zur illegalen Vorteilsnahme überschritten wurde. Um diese Problematik zu vermeiden, sollten Sie sich während des Verhandlungsprozesses von einem unserer Rechtsanwälte beraten lassen.

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Wenn Sie sich wider Erwarten einem strafrechtlichen Vorwurf wegen illegaler Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenübersehen, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gründlich zu prüfen. Wir fordern in Ihrem Auftrag Akteneinsicht und analysieren mögliche Verfahrensfehler. In jedem Fall beraten wir Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente und wie Sie sich erfolgreich gegen die erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen können. Nehmen Sie den Vorwurf einer illegalen Vorteilsnahme nicht auf die leichte Schulter, sondern setzen Sie sich so schnell wie möglich mit den Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Leipzig in Verbindung.

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.

Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Wir als Anwälte im Strafrecht aus Leipzig raten Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

Stefan Costabel, Rechtsanwalt in Leipzig
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